Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,471
BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66 (https://dejure.org/1967,471)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1967 - IV ZB 663/66 (https://dejure.org/1967,471)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1967 - IV ZB 663/66 (https://dejure.org/1967,471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Einlegung der sofortigen Beschwerde nach FGG - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzicht in Personenstandssachen - Berichtigung eines Personenstandsbuches - Voraussetzungen der Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 88
  • NJW 1967, 2059
  • MDR 1967, 744
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Diesen Verzicht hat er später im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs - BGHZ 43, 213 widerrufen.

    Die Entscheidung des Landgerichts steht im Einklang mit der im BGHZ 43, 213 abgedruckten Entscheidung des Senats.

  • BVerwG, 30.06.1964 - IV C 105.63

    Wirksamer Verzicht des Rechtsbehelfs erst nach Zustellung der Entscheidung -

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Das Bundesverwaltungsgericht (DVBl 1964, 874) hat sogar einem nach Bekanntgabe der Entscheidung, aber vor deren Zustellung einseitig erklärten Rechtsmittelverzicht (Verzicht auf die Beschwerde in einer Lastenausgleichssache) die Rechtswirksamkeit abgesprochen.
  • BayObLG, 09.05.1963 - Beschw (W)Reg 4 St 18/63

    Verzicht auf Erstattung der Auslagen

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Desgleichen wird in der Rechtsprechung der Strafgerichte und im einschlägigen Schrifttum ein Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels vor dem Erlaß der betreffenden Entscheidung als unwirksam erachtet (Reichsgericht in LZ 1922, 367; BayObLGSt 1963, 135; OLG Düsseldorf in JMBl NRW 1949, 155, KMR StPO, 6. Aufl., Anm. 2 d zu § 302, m.w.N.).
  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2.

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Unter dem Verzicht auf ein Rechtsmittel ist die Erklärung zu verstehen, sich des Rechts auf Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht begeben zu wollen (RGZ 161, 350, 355).
  • BGH, 19.12.1962 - IV ZB 282/62

    Eintragung akademischer Grade

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Die Aufsichtsbehörde ist gemäß § 49 Abs. 2 PStG zur Einlegung des Rechtsmittels berechtigt, obwohl das Landgericht ihrer Beschwerde stattgegeben hat (Entscheidung des Senats BGHZ 38, 380 [BGH 19.12.1962 - IV ZB 282/62]).
  • BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58

    Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Auch der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat es in der Entscheidung BVerwGE 10, 1 [BVerwG 15.06.1959 - GrSen - 1/58] mit Rücksicht auf die bei den Behörden vielfach beachtete Übung als ausreichend erachtet, wenn die Revisionsschrift und die Revisionsbegründungsschrift einer Behörde nicht durch den zuständigen Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet, sondern dessen Unterschrift nur durch einen handschriftlich unterzeichneten Vermerk beglaubigt ist (vgl. auch BVerwG in DVBl 60, 284 hinsichtlich der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift; Eyermann/Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 81 Anm. 1 und § 139 Anm. 1; Klinger, VwGO, 2. Aufl., § 82 Anm. B 5 und § 139 Anm. D 1).
  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55
    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    An dieser Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Dezember 1955 - 15 W 629/55 - (JMBl NRW 1956, 40 = NJW 1956, 1116) gehindert.
  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Der Senat hat in der in BGHZ 8, 299 abgedruckten Entscheidung ausgesprochen, daß in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts I. Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers bedarf, wenn nur aus der Beschwerdeschrift, gegebenenfalls im Wege der Auslegung, zu ersehen ist, wer die Beschwerde verfolgt.
  • BGH, 11.11.1953 - IV ZB 95/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Nach dem Beschluß des Senats vom 11. November 1953 - IV ZB 95/53 - (LM JWG § 72 Nr. 1 = SchleswHolst A. 1954, 12) muß die Beschwerdeschrift, mit der der Minister eines Landes als Behörde sofortige weitere Beschwerde einlegt, nicht vom Minister oder seinem ständigen Vertreter unterzeichnet sein.
  • BGH, 23.04.1958 - IV ZB 46/58

    Form der weiteren Beschwerde (§ 29 FGG)

    Auszug aus BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66
    Wie der Senat in der vorerwähnten Entscheidung (insoweit in LM JWG § 72 Nr. 1 nicht abgedruckt) und in der in BGHZ 27, 146, 148 [BGH 13.04.1958 - IV ZB 46/58] abgedruckten Entscheidung dargelegt hat, soll die in § 29 FGG vorgeschriebene Form der weiteren Beschwerde gewährleisten, daß in Angelegenheiten, der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur sachlich hinreichend begründete, den Erfordernissen des § 27 FGG entsprechende weitere Beschwerden eingelegt werden.
  • BVerwG, 24.02.1960 - V C 158.58
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Ein wirksamer Verzicht auf ein Rechtsmittel kann nur in der eindeutigen Erklärung liegen, sich des Rechts auf Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht begeben zu wollen (BGHZ 48, 88, 98; RGZ 161, 350, 355; Jansen, FGG, 2. Aufl. 1969, § 21 Rdnr. 18; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl. 1987, § 19 Rdnr. 99).

    Er kann nach Erlaß der Entscheidung gegenüber jedem Gericht erklärt werden, bei dem das Rechtsmittel eingelegt werden kann (vgl. BGHZ 48, 88, 98; KG JFG 12, 69; Jansen a.a.O. § 21 Rdnr. 18; Keidel/Kuntze/Winkler a.a.O. § 19 Rdnr. 100).

  • VGH Hessen, 27.01.2005 - 8 UE 211/04

    Kommunalwahl; Doppelauftreten einer Partei; notwendige Beiladung;

    Gleiches gilt für den Rechtsmittelverzicht, der einseitig wirksam nur nach Ergehen der davon betroffenen Entscheidung erklärt werden kann (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnrn. 21 zu § 74 und 6 zu § 126 VwGO; BGH, Beschluss vom 9. Juni 1967 - IV ZB 663/66 -, BGHZ 48, 88 [96 ff.] m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 26.09.2013 - 15 UF 80/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Unterschriftserfordernis bei familienrechtlichen

    Dieses Erfordernis gilt auch für Behördenbeschwerden (vgl. Abramenko in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl. § 64 FamFG Rn. 11; Unger in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. § 64 FamFG Rn. 19; a.A. BGH, NJW 1967, 2059 ff. zu § 29 FGG a.F.) und - wie vorliegend - für Beschwerden des Versorgungsträgers (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2013, 480 f.; A. Fischer in: Münchener Kommentar, FamFG, 2. Aufl. § 64 FamFG Rn. 22).

    Bei am Verfahren beteiligten Behörden ging der Bundesgerichtshof unter der Geltung des FGG davon aus, dass die dem Gericht eingereichte Beschwerdeschrift nicht eigenhändig unterzeichnet sein muss; vielmehr genügt die Einreichung einer von der Kanzlei der Behörde beglaubigten und mit Dienststempel versehenden Abschrift (BGH, NJW 1967, 2059 ff.).

  • BayObLG, 19.12.1996 - 3Z BR 92/96

    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die befristete weitere Beschwerde statthaft, weil die Entscheidung des Amtsgerichts der sofortigen Beschwerde unterliegt (§ 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauVO , §§ 19, 27, 29 Abs. 1 , § 53 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 FGG ; vgl. BGHZ 48, 88/91; BayObLG NJW-RR 1991, 71/72; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 29 Rn. 38; von Oefele/ Winkler, Handbuch des Erbbaurechts 2. Aufl. Rn. 4.253).
  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

    Da der die Entlassung des Testamentsvollstreckers aussprechende Beschluß des Nachlaßgerichts der sofortigen Beschwerde unterliegt (§ 81 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 FGG ), findet gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts die sofortige weitere Beschwerde statt (§ 29 Abs. 2 FGG ; vgl. Senatsbeschluß vom 15.11.1979 BReg 1 Z 66/79 S. 9, FGG ; BGHZ 48, 88/91 sowie Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 29 Rn. 39).
  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 63/03

    Wiedereinsetzung nach Rücknahme des Beschlußanfechtungsantrags

    Vielmehr reicht es aus, wenn aus der Beschwerdeschrift mit ausreichender Sicherheit hervorgeht, daß sie von dem Beschwerdeführer herrührt und seinem Willen entspricht (BGHZ 48, 88, 95 = NJW 1967, 2059, 2060; BayObLGZ 1987, 275, 277; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 306; Keidel/Sternal, a.a.O., § 21, Rdnr. 31).
  • BayObLG, 01.07.1982 - BReg. 2 Z 45/82

    Zur Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit mit indirekter

    Die Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters oder wie hier des zuständigen Stadtdirektors genügt daher (BGH LM § 72 JWG Nr. 1; BayObLGZ 1956, 196 /198; 1959, 301/304, 1973, 318/319; KEHE aaO; vgl. auch BGHZ 48, 88 /92 ff.).
  • OLG Köln, 11.04.1997 - 16 Wx 95/97

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift in FGG-Sachen

    Zwar bedarf in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Beschwerde gegen Entscheidungen der ersten Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers oder des von diesem beauftragten Vertreters, wenn nur aus der Beschwerdeschrift - gegebenenfalls im Wege der Auslegung - zu ersehen ist, wer die Beschwerde verfolgt (vgl. BGHZ 48, 88, 94 f.).
  • BayObLG, 20.11.1984 - BReg. 1 Z 78/84

    Ablehung des Aufgebots und der Eheschließung durch den Standesbeamten wegen

    Die Beschwerdeschrift muß nicht durch den Leiter der Behörde unterzeichnet sein; es genügt die Unterschrift des beauftragten Sachbearbeiters (vgl. BGH LM JWG § 72 Nr. 1; BGHZ 48, 88/93; BayObLGZ 1973, 318/319 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 24, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 13, je zu § 29).
  • BayObLG, 03.02.1997 - 1Z BR 73/95

    Geburtsname des nichtehelich geborenen Kindes bei späterer Eheschließung des

    Dieser Beschluß ist zwar - entgegen dem Rechtskraftvermerk auf der Ausfertigung vom 5.4.1995 - noch nicht rechtskräftig und daher nicht wirksam geworden (§ 49 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz PStG ), weil die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde (§ 31 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz, § 48 Abs. 1 PStG ; § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ; vgl. Hepting/Gaaz PStG § 31 Rn. 129) mangels Zustellung der Entscheidung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG ) an die Beteiligten (vgl. Hepting/Gaaz aaO. Rn. 124) bis heute nicht zu laufen begonnen hat (§ 22 Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201 sowie Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 16 Rn. 30) und der vor Erlaß der Entscheidung von der Standesamtsaufsichtsbehörde sowie vom Kind und seinen Eltern erklärte Rechtsmittelverzicht nicht wirksam ist (BGHZ 48, 88, 96 f.; Keidel/Kahl § 19 Rn. 102).
  • BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87

    Bestand einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht